Wir schützen Ihre Ideen

Sie haben eine einzigartige Idee? Wir das Know-how und die langjährige Erfahrung als Patentanwälte, um die Einzigartigkeit für Sie zu bewahren und dieser in jeder Hinsicht gerecht zu werden.

Ob Patent für die Technologie, Design für die Gestaltung oder Marke für die Bezeichnung Ihrer Idee, die ganzheitliche Betrachtung Ihrer Idee ist unser Schlüssel zu Ihrer optimalen Beratung.

Partner

Wir sind Patentanwälte und Techniker zugleich.

Jeder Anwalt der Kanzlei BeckerMüller besitzt langjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet des Patent-, Design- und Markenrechts. Aufgrund unserer unterschiedlichen technischen Ausbildungen bieten wir Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung in sämtlichen technischen Bereichen an.

"Wir wollen immer alles bis ins kleinste Detail verstehen – das ist, was Ingenieur und Patentanwalt eint."

Kai Berkenbrink, Partner

"Analytisches Verständnis ist nicht nur in der Physik, sondern auch bei der Lösung komplexer Rechtsfragen entscheidend."

Max Feucker, Partner

"Vielseitigkeit ist das, was uns als Partner interessant und unseren Arbeitsalltag so spannend macht."

Sascha Schneider, Partner

News

Ob neueste Errungenschaften in eigener Sache oder allgemeine Neuigkeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, wir halten Sie gerne auf dem Laufenden.

BGH-Konditionierverfahren

Der BGH hat in seiner Entscheidung „Konditionierverfahren“ (Urteil BGH X ZR 75/18) seine bisherige Rechtsprechungspraxis zur offenkundigen Vorbenutzung konsequent fortgeführt.

EuG-Cannabis Store Amsterdam

Die Bildmarke CANNABIS STORE AMSTERDAM (T-683/18) verstößt gegen die öffentliche Ordnung, da sie sich auf einen Suchtstoff bezieht, der in der Mehrheit der Mitgliedstaaten verboten ist.

EuGH-Amphore

Der ästhetische Aspekt einer Marke in Form der Verpackung einer Ware kann bei der Frage der Eintragungsfähigkeit der Form der Verpackung als Marke berücksichtigt werden.

BPatG-Fahrradsattel

Da die Unterseite eines Fahrradsattels bei dessen bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht sichtbar ist, ist dieses Designelement nicht selbständig schutzfähig.

BGH-Injekt/Injex

Ist für eine Marke die Benutzung nachzuweisen, wirkt die Benutzung der Marke für eine Spezialware auch für einen umfassenderen, nicht zu breiten Warenoberbegriff rechtserhaltend.